Steuerrechtliche Unterstützung für Insolvenzverwalter
Als Insolvenzverwalter müssen Sie entscheiden, ob Sie Forderungen des Finanzamts anerkennen. Diese werfen allerdings häufig komplexe steuerrechtliche Fragen auf.
Fortführung unterbrochener Rechtsbehelfsverfahren
Hat die Insolvenzschuldnerin bereits Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide eingelegt, werden diese mit Insolvenzeröffnung unterbrochen (§ 155 S. 1 FGO i.V.m. § 240 ZPO) und grundsätzlich nur weitergeführt, wenn Sie diese wieder aufnehmen (§§ 179 Abs. 2, 180 Abs. 2 InsO). Gerade in Fällen, in denen Änderungsbescheide eines Finanzamts zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt haben, kommt es auf eine Einschätzung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs an.
Vorwurf der Beteiligung an Umsatzsteuerkarussellen
Wir werden vermehrt in Fällen tätig, in denen die Finanzbehörden aufgrund von Ermittlungsmaßnahmen der Europäischen Staatsanwaltschaft annehmen, die Insolvenzschuldnerin habe entweder bewusst Lieferbeziehungen zu Teilnehmern an einem sogenannten Umsatzsteuerkarussell unterhalten oder zumindest besondere Sorgfaltspflichten bei Eingehung der Geschäftsbeziehung nicht erfüllt. Häufig wird in diesen Fällen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die ehemaligen Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin eingeleitet. Die Sachverhaltsschilderungen der ehemaligen Geschäftsführer sind dann zwar hilfreich für Sie, aber aufgrund des Spannungsfeldes mit dem Strafverfahren nicht immer uneingeschränkt belastbar. Wir sehen daraufhin die Ermittlungsakten ein, um die Erfolgsaussichten des unterbrochenen Verfahrens zu prüfen. Aufgrund unserer Erfahrung in solchen Fällen übernehmen wir die weitere Vertretung. Hierbei arbeiten typischerweise Rechtsanwalt und Steuerberater Martin Riegel (ehemaliger Finanzrichter) und Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Raub (ehemaliger Referatsleiter der Oberfinanzdirektion Karlsruhe) eng für Sie zusammen.
Anfechtung, Aufrechnung und Vorsteuerzuordnung
Finanzämter weisen insolvenzrechtliche Anfechtungen bei Zahlungen oder Aufrechnungen häufig ebenso zurück wie die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Aufrechnung. Zudem sehen wir immer wieder, dass über die Zuordnung von Vorsteuererstattungen zum Vorinsolvenzzeitraum oder zum Insolvenzzeitraum Meinungsverschiedenheiten bestehen. Wir unterstützen regelmäßig Insolvenzverwalter dabei, eine Bevorzugung der Finanzverwaltung zu verhindern. Dafür beantragen wir den Erlass von Abrechnungsbescheiden und vertreten Sie in den anschließenden Einspruchs- und Klageverfahren.
Sonstige Fragen des Insolvenzsteuerrechts
Auch in sonstigen Fragen des Insolvenzsteuerrechts, beispielsweise im Zusammenhang mit Sanierungsgewinnen, stehen wir Ihnen zur Seite. Dabei profitieren Sie von der Perspektive des ehemaligen Finanzrichters (Martin Riegel) und des ehemaligen Referatsleiters der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (Dr. Nikolaus Raub).

