Steuerrechtliche Vertretung für Privatpersonen

Auch Privatpersonen unterstützen wir regelmäßig in Steuerstreitigkeiten. Diese entstehen bei Privatpersonen häufig im Zusammenhang mit internationalen Sachverhalten – etwa bei Zuzug, Wegzug, der Stellung als Gesellschafter oder in der Nachfolgeplanung

Steuerstreit: Einspruchs-, Klage- und Revisionsverfahren

Mit der Erfahrung eines ehemaligen Finanzrichters und eines ehemaligen Referatsleiters der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vertreten Rechtsanwalt und Steuerberater Martin Riegel und Rechtsanwalt Dr. Nikolaus Raub auch Privatpersonen in Einspruchs-, Klage- und Revisionsverfahren.

Steuerstrafrechtliche Begleitung

Gerade in internationalen Sachverhalten – etwa bei Versäumnissen im Zusammenhang mit der Erklärung von Auslandskonten, der Meldung von Zuzügen oder der Wegzugsbesteuerung – kann sich neben dem steuerlichen auch ein strafrechtliches Risiko abzeichnen, bis hin zur Frage einer Selbstanzeige nach § 371 AO. In diesen Fällen fließt die Expertise von Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Knud Bergmann-Weidenbach mit über 30 Jahren Erfahrung im Steuerstrafrecht in Ihre Beratung mit ein, ohne dass Sie dafür den Ansprechpartner wechseln müssen.

Vermögensnachfolge: Steuerliche und erbrechtliche Beratung

Bei Nachfolgethemen unterstützen wir Sie bei der vorausschauenden Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge. Ziel ist es regelmäßig, die Übergabe so zu strukturieren, dass die steuerliche Belastung und – falls gewünscht – auch Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach Möglichkeit in ihrer Höhe begrenzt werden. Dazu gehören die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Gestaltung ebenso wie die begleitende erbrechtliche Beratung, etwa beim Entwurf letztwilliger Verfügungen. Im Bereich der Nachfolgeplanung greift Martin Riegel dabei auch auf seine langjährige Erfahrung aus der Nachfolgeberatung bei einer der großen, international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zurück.