Steuerrechtliche Vertretung für Unternehmen

In Ihrem Unternehmen entstehen steuerliche Auseinandersetzungen selten unvermittelt. Sie kündigen sich in der Außenprüfung an, in Feststellungen, deren Tragweite zunächst offen ist. Verfestigen sich die Positionen des Prüfers, brauchen Sie eine belastbare Einschätzung, bevor Entscheidungen getroffen werden, die sich später nur noch schwer korrigieren lassen.

Betriebsprüfungen im Unternehmen führen häufig zu Mehrergebnissen. Stellt sich im Verlauf der Prüfung heraus, dass die Prüfer von hohen Mehrergebnissen ausgehen, benötigt das Unternehmen normalerweise eine tragfähige Entscheidungsgrundlage zum Umgang damit.

Sehr häufig bitten uns die Steuerabteilungen der Unternehmen in laufenden Betriebsprüfungen um Unterstützung. Meist geht es zunächst um eine unabhängige Einschätzung der Rechtslage, um Klarheit zu schaffen, ob sich die Mehrsteuern voraussichtlich abwenden lassen. Dabei ist weiter relevant, wie hoch die Kosten der Rechtsverfolgung ausfallen könnten, wie lange dies dauern würde und wie das zu erwartende Verfahren sinnvoll gestaltet werden sollte. Dabei zeigt sich regelmäßig auch, an welchen Punkten eine weitere Aufklärung des Sachverhalts die Position des Unternehmens verbessern kann. Diese Erfolgseinschätzung bildet die Grundlage für die weitere Steuerung der Prüfung.

Auf dieser Basis begleiten wir dann auch regelmäßig die Schlussbesprechung. Sollte sich daraus ein Rechtsbehelfsverfahren ergeben, unterstützen wir dabei zumeist neben dem laufenden steuerlichen Berater.

Unternehmen bitten uns aber auch vermehrt um eine Zweiteinschätzung zu den Aussichten eines laufenden Verfahrens oder um Übernahme eines bereits eingeleiteten Verfahrens.